Info
REACH-Verodnung

Sehr geehrte Geschäftspartner,

wir beziehen uns auf Ihre schriftlichen und fernmündlichen Anfragen und möchten Ihnen mitteilen, dass wir als Hersteller von Prüfmitteln gemäß REACH-Verordnung als “nachgeschalteter Anwender” gelten. Unsere Aufgaben bestehen darin, dass wir unsere Lieferanten über unsere Einsatzgebiete und unsere Kunden nach der Vorregistrierung der Chemikalien rechtzeitig über die Lieferfähigkeit informieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr übernehmen können, ob und wann unsere Lieferanten oder andere Akteure in der Lieferkette die (Vor-) Registrierung ihrer Stoffe tatsächlich vornehmen werden. Wir kommunizieren mit allen Lieferanten und die Vorregistrierung der von uns eingesetzten Produkte wurde weitgehend bestätigt. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

HELMUT KLUMPF
TECHNISCHE CHEMIE KG